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Die Kanzlei Hücking wurde Anfang 2009 gegründet und wird seither von mir als Einzelanwaltskanzlei in

Köln betrieben; seit Juni 2010 nebenberuflich. Meine anwaltliche Tätigkeit konzentriert

sich auf rechtliche Beratung und Prozessvertretung in den Querschnittsmaterien Gesundheitsrecht

und Seniorenrecht. Die erfolgreiche Prozesstätigkeit steht dabei nicht allein im Vordergrund; der

Weg zum Erfolg liegt häufig darin, Chancen zu erkennen, Alternativen und Perspektiven aufzuzeigen

und Konflikte zu vermeiden. Die frühzeitige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen als

MandantIn spielt dabei eine große Rolle. Im „Gesundheitsrecht“ richtet sich mein Leistungsangebot

an alle selbständigen Leistungserbringer und deren Zusammenschlüsse sowie Einrichtungen und

deren Träger/Betreiber in Gesundheit und Pflege, insbesondere:    

         

•    ÄrzteInnen / ZahnärzteInnen
•    PsychotherapeutenInnen
•    ErgotherapeutenInnen
•    LogopädenInnen
•    PhysiotherapeutenInnen
•    HeilpraktikerInnen
•    AlternativmedizinerInnen
•    Gemeinschaftspraxen
•    Praxisgemeinschaften

•    Amb. Kranken‐ und Pflegedienste
•    Amb. Hospiz‐ und Palliativpflegedienste
•    Amb. betreute Haus‐/Wohngemeinschaften
•    Amb. Pflege‐ und Sozialstationen
•    Tages‐/Nachtpflegeeinrichtungen
•    Senioren‐ und Pflegeheime
•    Palliative Einrichtungen
•    Hospize
•    Einrichtungsträger / ‐betreiber

 

 

Im „Seniorenrecht“ richtet sich mein Leistungsangebot an alle Menschen der Generation 55plus.

 

 

 

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